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Ich möchte an dieser Stelle einmal etwas über "Gesetzliche Regelungen" schreiben. Ein Thema, das nicht unbedingt jedem Schildkröten-Halter bewusst ist. Viel Spaß beim Lesen!


Gesetzliche Regelungen

Die Artenvielfalt im Tier- und Pfl anzenreich ist gefährdet. Leider muss man eine ständig fortschreitende Bedrohung durch Biotopverlust (z. B. Brandrodung, Bau von Hotelanlagen, Umweltverschmutzung) feststellen.
Um vor allem die Entnahme, den Handel sowie den Besitz von geschützten Tieren zu kontrollieren und ihn ggf. zu beschränken, gibt es verschiedene Artenschutzregelungen.
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beigetreten. Das Ziel ist die Regelung und Begrenzung des internationalen Handels mit gefährdeten Arten. Die Umsetzung des international geltenden WA in europäisches Recht regelt die EG-Verordnung Nr. 338/97. Sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und hat ebenso das Ziel, den Handel mit geschützten Arten zu überwachen.

Für Halter Europäischer Landschildkröten gibt es gesetzliche Verpflichtungen,
denen wir nachkommen müssen:


Meldepflicht
Hier geht es um die Mitteilung Ihres Schildkröten-Bestands (mit allen
Zu- und Abgängen nach der Bundesartenschutzverordnung).
Nachweispflicht
Alle geschützten Reptilien (und somit auch alle Landschildkröten) müssen
ein Dokument besitzen, welches den legalen Erwerb nachweist.
Fotodokumentation
Bei Griechischen Landschildkröten, Maurischen Landschildkröten und
Breitrandschildkröten ist es zudem notwendig, eine Fotodokumentation
zu besitzen. Anhand der individuellen Zeichnung des Panzers kann ein
Tier eindeutig erkannt werden.

Bei Fragen zu den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen Ihre Behörde gern zur Verfügung. Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde für Sie zuständig ist, helfe ich Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie mir dazu einfach eine kurze Mail!



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