gesetzliche Regelungen / Behördenangelegenheiten

Die Artenvielfalt im Tier- und Pflanzenreich ist gefährdet. Leider muss man eine ständig fortschreitende Bedrohung durch Biotopverlust (z. B. Brandrodung, Bau von Hotelanlagen, Umweltverschmutzung) feststellen.
Um vor allem die Entnahme, den Handel sowie den Besitz von geschützten Tieren zu kontrollieren und ihn ggf. zu beschränken, gibt es verschiedene Artenschutzregelungen.

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beigetreten. Das Ziel ist die Regelung und Begrenzung des internationalen Handels mit gefährdeten Arten. Die Umsetzung des international geltenden WA in europäisches Recht regelt die EG-Verordnung Nr. 338/97. Sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und hat ebenso das Ziel, den Handel mit geschützten Arten zu überwachen.

Für Halter Europäischer Landschildkröten gibt es gesetzliche Verpflichtungen, denen wir nachkommen müssen:

  • Meldepflicht: Hier geht es um die Mitteilung Ihres Schildkröten-Bestands (mit allen Zu- und Abgängen nach der Bundesartenschutzverordnung).
  • Nachweispflicht: Alle geschützten Reptilien (und somit auch alle Landschildkröten) müssen ein Dokument besitzen, welches den legalen Erwerb nachweist.
  • Fotodokumentation: Bei Griechischen Landschildkröten, Maurischen Landschildkröten und Breitrandschildkröten ist es zudem notwendig, eine Fotodokumentation zu besitzen. Anhand der individuellen Zeichnung des Panzers kann ein Tier eindeutig erkannt werden.

 

Bei Fragen zu den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen Ihre Behörde gern zur Verfügung. Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde für Sie zuständig ist, helfe ich Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie mir dazu einfach eine kurze E-Mail.